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Sterbehilfe auf freiwilliger Basis bedeutet, dass eine berechtigte Person medizinische Hilfe zur Beendigung ihres Lebens in Anspruch nehmen kann. Dieser Service wurde 2023 in New South Wales eingeführt und wird seit dem 3. November 2025 auch im Australian Capital Territory angeboten.
„Freiwillig“ bedeutet, dass es die freie Entscheidung der Person ist, VAD in Anspruch zu nehmen, und dass sie die Fähigkeit haben muss, diese Entscheidung selbst zu treffen.
Die betroffene Person muss an einer fortgeschrittenen und fortschreitenden Krankheit leiden, die voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten (bzw. zwölf Monaten bei neurodegenerativen Erkrankungen wie der Amyotrophen Lateralsklerose) zum Tod führt. Sie muss zudem unter Leiden leiden, die nicht auf eine für sie akzeptable Weise gelindert werden können.
Die VAD-Medikation besteht entweder aus:
Der Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung beeinträchtigt nicht das Recht und die Möglichkeit einer Person, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Bewohner haben das Recht, Sterbehilfe zu beantragen, selbst wenn der Anbieter beschlossen hat, nicht am Sterbehilfeverfahren teilzunehmen . Warrigal erkennt an, dass jede berechtigte Person in New South Wales und dem Australian Capital Territory das gesetzliche Recht auf Sterbehilfe hat, und wir sind verpflichtet, das Wahlrecht unserer Bewohner in unseren stationären Pflegeeinrichtungen zu unterstützen.
Für weitere Informationen zu VAD oder bei Fragen nutzen Sie bitte die folgenden Ressourcen:
Wir anerkennen die traditionellen Eigentümer des Landes, auf dem wir arbeiten und leben. Wir zollen den Ältesten der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft unseren Respekt. Wir würdigen die Geschichten, die Kultur und die Traditionen der Aborigines und der Torres-Strait-Insulaner aller Gemeinschaften, die ebenfalls auf diesem Land arbeiten und leben.
ACN 002 392 636
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