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14. November 2025

Sterbehilfe auf freiwilliger Basis in New South Wales und dem Australian Capital Territory

Die untenstehende Ressource erläutert den Ablauf der Sterbehilfe in New South Wales und im Australian Capital Territory und hebt die rechtliche Verantwortung von Warrigal als Anbieter von Altenpflege hervor.

Sterbehilfe auf freiwilliger Basis bedeutet, dass eine berechtigte Person medizinische Hilfe zur Beendigung ihres Lebens in Anspruch nehmen kann. Dieser Service wurde 2023 in New South Wales eingeführt und wird seit dem 3. November 2025 auch im Australian Capital Territory angeboten. 

„Freiwillig“ bedeutet, dass es die freie Entscheidung der Person ist, VAD in Anspruch zu nehmen, und dass sie die Fähigkeit haben muss, diese Entscheidung selbst zu treffen. 

Die betroffene Person muss an einer fortgeschrittenen und fortschreitenden Krankheit leiden, die voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten (bzw. zwölf Monaten bei neurodegenerativen Erkrankungen wie der Amyotrophen Lateralsklerose) zum Tod führt. Sie muss zudem unter Leiden leiden, die nicht auf eine für sie akzeptable Weise gelindert werden können. 

Die VAD-Medikation besteht entweder aus:  

  • Selbstverabreicht – die Person nimmt die Medikamente selbst ein  
  • Von medizinischem Fachpersonal verabreicht – wobei ein Arzt, eine Krankenpflegerin oder eine examinierte Krankenschwester das Medikament der Person verabreicht, die VAD anfordert. 

Der Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung beeinträchtigt das Recht und die Möglichkeit einer Person, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Bewohner haben das Recht, Sterbehilfe zu beantragen, selbst wenn der Anbieter beschlossen hat, nicht teilzunehmen am Sterbehilfeverfahren . Warrigal erkennt an, dass jede berechtigte Person in New South Wales und dem Australian Capital Territory das gesetzliche Recht auf Sterbehilfe hat, und wir sind verpflichtet, das Wahlrecht unserer Bewohner in unseren stationären Pflegeeinrichtungen zu unterstützen.

Für weitere Informationen zu VAD oder bei Fragen nutzen Sie bitte die folgenden Ressourcen:  

 

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