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Artikel, FAQs, Dienstleistungen für Zuhause
29. Mai 2025
Das Programm „Unterstützung zu Hause“ stellt zwar die größte Reform der Altenpflege seit Jahrzehnten dar, doch was unverändert bleibt, ist Ihr Pflegeteam, unser Engagement für außergewöhnliche Unterstützung und Ihr Recht, Ihr Leben nach Ihren eigenen Vorstellungen bestmöglich zu gestalten.
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Bei Warrigal bleibt unsere Vision unverändert: Wir wollen eine Welt schaffen, in der sich ältere Menschen gesehen, geliebt und eingebunden fühlen. Das Programm „Unterstützung zu Hause“ stellt zwar die größte Reform der Altenpflege seit Jahrzehnten dar, doch Ihr Pflegeteam, unser Engagement für herausragende Unterstützung und Ihr Recht, Ihr Leben nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten, bleiben bestehen. Mit der Unterstützung von Warrigal können Sie darauf vertrauen, dass Ihre Pflege weiterhin Ihren wichtigsten Bedürfnissen entspricht.

„Support at Home“ ist ein neues Programm der australischen Regierung, das am 1. November 2025 startet. Es ersetzt die bisherigen Programme „Home Care Packages“ (HCP) und „Short-Term Restorative Care Programme“. Das „Commonwealth Home Support Program“ (CHSP) wird frühestens im November 2027 in Kraft treten. Das Programm stellt eine Investition von 4,3 Milliarden Dollar dar und zielt darauf ab, älteren Australiern, die zu Hause leben, eine flexiblere, transparentere und umfassendere Unterstützung zu bieten.
Das Programm „Unterstützung zu Hause“ ist eine Reaktion auf die Empfehlungen der Königlichen Kommission für Qualität und Sicherheit in der Altenpflege. Ziel des neuen Programms ist es, älteren Australiern einen besseren Zugang zu Dienstleistungen, Hilfsmitteln und Wohnraumanpassungen zu ermöglichen, damit sie länger selbstständig leben können. Bis 2035 sollen durch das Programm rund 1,4 Millionen ältere Menschen dabei unterstützt werden, in ihren eigenen vier Wänden unabhängig zu leben. In den nächsten zehn Jahren sollen 300.000 weitere Teilnehmer hinzukommen.
Pflegestufen:*
Servicekategorien:
Klinische Dienstleistungen:
Preisgestaltung:
Pflegemanagement:
Teilnehmerbeiträge:
Budgetzuweisungen:
Nicht ausgegebene Mittel:
Assistive Technologien & Wohnraumanpassungen:
Welche neuen Kurzzeitpflegeoptionen gibt es?
*Leistungsempfänger, die von der häuslichen Pflege (HCP) in die häusliche Pflege überführt wurden und deren Bedarf im Rahmen des Programms „Unterstützung zu Hause“ nicht neu bewertet wurde, erhalten weiterhin die gleiche Finanzierung (einschließlich Zuschüssen) wie zuvor. Der Betrag des vorherigen Jahrespakets wird durch vier geteilt, um das entsprechende vierteljährliche Budget für „Unterstützung zu Hause“ zu erstellen. Die Finanzierungsbeträge für diese Leistungsempfänger sind im „Verzeichnis der Zuschüsse und Zuschüsse für die Altenpflege“ aufgeführt. Die angegebenen Beträge sind Richtwerte und können aufgrund von Indexierungsanpassungen geändert werden. Ältere Menschen, die am 30. Juni 2025 im Nationalen Prioritätensystem erfasst waren oder für ein häusliches Pflegepaket als berechtigt eingestuft wurden, werden in das Programm „Unterstützung zu Hause“ überführt, sobald die Finanzierung verfügbar ist. Diese Teilnehmer erhalten die gleiche Finanzierung wie in ihrer genehmigten häuslichen Pflege.
Ihre jährliche Finanzierung wird in vier gleich große Quartalsbudgets aufgeteilt. Die Quartale beginnen jeweils am 1. Juli, 1. Oktober, 1. Januar und 1. April. Die Berechnung erfolgt tagesgenau, daher kann der Betrag von Quartal zu Quartal aufgrund der unterschiedlichen Tagesanzahl leicht abweichen. Nicht verwendete Mittel bis zu 1.000 US-Dollar oder 10 % Ihres Quartalsbudgets (je nachdem, welcher Betrag höher ist) können ins nächste Quartal übertragen werden.
Für den Übergang ist von Ihnen kein Handeln erforderlich. Zukünftig müssen Sie eine neue Dienstleistungsvereinbarung unterzeichnen, die dem Altenpflegegesetz entspricht. Warrigal wird Sie dabei begleiten und unterstützen.
Sie müssen nichts unternehmen, wenn Sie bereits ein Pflegepaket für zu Hause erhalten. Sollten Sie Fragen haben oder vor dem Übergang ein Paket sichern wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Pflegekoordinator.
Nein. Bestehende Empfänger von häuslicher Pflege benötigen keine erneute Begutachtung. Neuantragsteller benötigen weiterhin eine Begutachtung, die über die Website oder telefonisch unter 1800 200 422 vereinbart werden kann.
Sie werden weiterhin von Ihrem bisherigen Betreuungsteam betreut. Sollten Sie Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen wünschen, wird Warrigal sich bemühen, Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Warrigal ist sich bewusst, dass Gesetzesänderungen überfordernd wirken können. Wir haben ein engagiertes Team zusammengestellt, das sich folgende Aufgaben übernimmt:
Laufende Aktualisierungen: Das Programm „Unterstützung zu Hause“ wird stetig weiterentwickelt. Einige Elemente befinden sich noch in der Beratungsphase, und die Regeln werden noch finalisiert. Wir informieren Sie umgehend, sobald uns neue Informationen vorliegen. Transparenz ist uns wichtig: Wir teilen Ihnen mit, was wir wissen, sobald wir es wissen, anstatt Sie auf Aktualisierungen warten zu lassen. Bis zum Programmstart halten wir Sie regelmäßig auf dem Laufenden.
Die Anspruchsberechtigung wird anhand einer Bedarfsanalyse festgestellt. Wenn Sie bereits ein häusliches Pflegepaket beziehen, werden Sie ohne erneute Bedarfsanalyse in die häusliche Unterstützung überführt. Neue Antragsteller werden nach dem neuen Modell beurteilt.
Die Dienstleistungen werden in drei Hauptkategorien unterteilt:
Eine vollständige Übersicht der in den einzelnen Kategorien verfügbaren Dienstleistungen finden Sie hier.
Das Pflegemanagement bleibt ein wichtiger Bestandteil Ihrer Unterstützung. Ab dem 1. November 2025 werden 10 % Ihres Quartalsbudgets für Pflegemanagementleistungen reserviert. Diese Leistungen umfassen:
Ab dem 1. November 2025 werden die Kosten für das Paketmanagement in die Servicepreise integriert und nicht mehr separat berechnet. Das bedeutet, dass sich die Stundensätze für Dienstleistungen ändern und sowohl die erbrachte Dienstleistung als auch administrative Kosten wie Reisekosten, Terminplanung und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen umfassen.
Die Regierung führt die Preisobergrenzen in zwei Schritten ein:
Ja. Warrigal wird Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über alle geplanten Preisänderungen informieren und Ihre Zustimmung einholen. Wichtig ist jedoch, dass diese Preisänderungen für Sie keine zusätzlichen Kosten bedeuten. Warrigal ist außerdem verpflichtet, die Preisliste auf My Aged Care zu veröffentlichen.
Ein angemessener Preis spiegelt die Kosten wider, die Ihrem Anbieter für die Erbringung der Dienstleistung entstehen. Der Preis kann Folgendes beinhalten:
Die Preise können auch die Kosten des Anbieters für die Umstellung auf das Programm „Unterstützung zu Hause“ beinhalten. Der Gesamtpreis muss dennoch angemessen und gerechtfertigt sein.
Die Regierung hat den Grundsatz „Keine Verschlechterung der Situation“ für Personen festgelegt, die am 12. September 2024 entweder Leistungen bezogen, im Nationalen Prioritätensystem erfasst waren oder als anspruchsberechtigt für Leistungen eingestuft wurden. Diese Pflegeempfänger leisten die gleichen oder sogar niedrigere Beiträge als im Rahmen der häuslichen Pflege.
Das Programm „Support at Home“ konzentriert staatliche Fördermittel auf Dienstleistungen, die dazu beitragen, Ihr Wohlbefinden in Ihrer eigenen häuslichen Umgebung zu erhalten und so die Notwendigkeit von Krankenhauseinweisungen zu verringern.
Dieser Ansatz berücksichtigt, dass Sie auch weiterhin zu den Kosten Ihres täglichen Lebens und den Dienstleistungen beitragen werden, die Sie bisher selbst in Anspruch genommen haben. Die Höhe Ihres Beitrags richtet sich nach Ihren finanziellen Verhältnissen und den von Ihnen erhaltenen Unterstützungsleistungen.

Im Rahmen des Programms „Unterstützung zu Hause“ arbeitet Warrigal mit externen Partnern zusammen, die bestimmte Dienstleistungen erbringen. Diese Partner sind vertrauenswürdig und ergänzen unser Leistungsangebot in Bereichen, in denen wir möglicherweise nicht über eigene Kapazitäten verfügen.
Ja, Sie können weiterhin Dienstleistungen von Drittanbietern, die jetzt als Partneranbieter bezeichnet werden, in Anspruch nehmen. Warrigal hat Anbieter aufgenommen, die unsere hohen Standards in Bezug auf Qualität, Zuverlässigkeit und Compliance erfüllen.
Als registrierter Anbieter bleibt Warrigal für die Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen und Anbieterpflichten für ALLE den Teilnehmern erbrachten Leistungen verantwortlich, einschließlich der von Dritten erbrachten Leistungen. Dies bedeutet, dass es Fälle geben kann, in denen Warrigal der Beauftragung bestimmter Mitarbeiter oder Dritter nicht zustimmen kann, wenn die regulatorischen Anforderungen und/oder Anbieterpflichten nicht erfüllt werden können.
Das neue Altenpflegegesetz führt umfassende Compliance-Anforderungen und verschärfte Qualitätsstandards ein, die alle Anbieter erfüllen müssen. Diese erweiterten regulatorischen Rahmenbedingungen bedeuten, dass wir bei der Auswahl und Überwachung unserer Partneranbieter noch sorgfältiger vorgehen müssen, um die Sicherheit und Qualität der Pflege zu gewährleisten, die Sie verdienen.
Warrigal vermittelt Dienstleistungen ausschließlich über vorab geprüfte Partneranbieter, die unsere Qualitätsstandards und die neuen regulatorischen Anforderungen erfüllen. Ihr zuständiger Koordinator vor Ort kann Ihnen Informationen zu zugelassenen und vertrauenswürdigen Partnern in Ihrer Region geben.
Wenn Sie Unterstützung von Warrigal in Anspruch nehmen, umfassen die Kosten weit mehr als nur den Stundenlohn Ihrer Pflegekraft. Unsere Preisgestaltung beinhaltet die gesamte Infrastruktur, die für eine zuverlässige, gesetzeskonforme und qualitativ hochwertige Pflege in Ihrem Zuhause erforderlich ist.
Diese Investition in Infrastruktur und Unterstützungssysteme ermöglicht es uns, Ihnen eine kontinuierliche Betreuung zu bieten, die Ihnen hilft, Ihr Leben bestmöglich und nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Im Rahmen des Programms „Unterstützung zu Hause“ erhalten Sie eine separate Soforthilfe für Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen. Die Fördersummen sind in drei Stufen von 500 bis 15.000 US-Dollar gestaffelt. Diese separate Förderung für Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen (AT-HM) wird unabhängig von Ihrem laufenden Teilnehmerbudget finanziert und im Rahmen Ihrer Bedarfsermittlung bewilligt.
Sollten sich Ihre Bedürfnisse ändern, stehen Ihnen bei Bedarf zusätzliche Kurzzeitprogramme und -dienste zur Verfügung. Ihre Bedarfsanalyse wird dies klären. Eine erneute Bedarfsanalyse ist erforderlich, um Ihren sich ändernden Bedürfnissen gerecht zu werden. Das Programm „Unterstützung zu Hause“ umfasst zwei neue Kurzzeitpflegeangebote mit einer Finanzierung von bis zu 12 Wochen:
1. Wiederherstellungspfad: Aufbau oder Wiedererlangung von Funktionen, um die Unabhängigkeit zu erhalten (z. B. durch Leistungen der Gesundheitsfachkräfte).
2. Versorgung am Lebensende: Verbesserung der Dienstleistungen für Menschen mit einer Lebenserwartung von 3 Monaten oder weniger, um ihnen zu ermöglichen, zu Hause zu bleiben.
Ihre Pflegebedarfsfeststellung bestimmt auch Ihren Anspruch auf Fördermittel für Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen. Bei Bedarf können Sie beide Förderarten gleichzeitig in Anspruch nehmen und so eine Vorfinanzierung für Produkte, Geräte und Wohnraumanpassungen erhalten. Die Fördermittel werden in der Regel für 12 Monate bewilligt, wobei unter Umständen ein Kostenbeitrag erforderlich ist. Detaillierte Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Sie in den Richtlinien des AT-HM-Programms, die ab dem 1. November 2025 verfügbar sind.
Hinweis: Die Zeiträume für die Beurteilung müssen noch bestätigt werden.
Ziel ist es, die Wartezeiten in den nächsten zwei Jahren zu verkürzen.
Bei Fragen, Anliegen oder Feedback können Sie sich an uns wenden:
Weitere Informationen zum Programm „Unterstützung zu Hause“ finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums .
Sie können sich auch an das Older Persons Advisory Network (OPAN) wenden. OPAN bietet eine kostenlose und vertrauliche Beratungs-Hotline für Altenpflege unter der Nummer 1800 700 600 an. Ein/e Berater/in von OPAN kann Ihnen helfen, mit Ihrem Leistungserbringer über die Kosten zu sprechen oder dies in Ihrem Namen tun.
Ja, Sie können nicht ausgegebene Gelder für saisonale Bedürfnisse übertragen, vorausgesetzt, die Leistung ist auf der offiziellen Leistungsliste genehmigt und liegt innerhalb der Übertragungsgrenze von 1.000 US-Dollar oder 10 % Ihres Quartalsbudgets (je nachdem, welcher Betrag höher ist).
Im Rahmen der häuslichen Unterstützung gibt es keine Urlaubsregelungen. Teilnehmer können die Leistungen aus verschiedenen Gründen vorübergehend aussetzen. Während dieser Aussetzung erhalten sie weiterhin ihr Quartalsbudget. Es gelten jedoch die Übertragungsgrenzen für nicht verbrauchte Budgets.
Sollten sich Ihre Pflegebedürfnisse ändern, wird Ihr Pflegemanager mit Ihnen zusammenarbeiten, um eine erneute Bedarfsanalyse zu veranlassen, die besser auf Ihre aktuellen Bedürfnisse abgestimmt ist, und Ihre Unterstützung entsprechend anpassen.
Der Übergang erfolgt am 1. November 2025, wenn das Programm „Home Care Package“ ausläuft und alle Leistungsempfänger in das Programm „Support at Home“ wechseln. Es wird keine Übergangsphase geben, in der beide Systeme parallel laufen.